Preise
Unsere Leistungen werden transparent und nachvollziehbar nach Art und Umfang der beauftragten Tätigkeiten abgerechnet.
Das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, wird mit 2,50 EUR je Buchung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Alle übrige Tätigkeiten im Bereich der Finanzbuchhaltung werden nach Zeitaufwand mit 80,00 EUR je Stunde, abgerechnet je angefangene 15 Minuten, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
berechnet.
Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung sind insbesondere enthalten:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Summen und Saldenliste
- Umsatzsteuerauswertungen
- Nachfordern und Nachbuchung fehlender Belege
- postalischer Versand oder digitale Bereitstellung der Auswertungen
Für allgemeine Auslagen (Porto, Telefon, E-Mail, Kopien, Druckkosten und Büromaterial) wird eine monatliche Auslagenpauschale von 10,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Die Nutzung des Agenda Unternehmerportals einschließlich Bank Online und des Abrufs elektronischer Kontoauszüge wird mit 13,00 EUR monatlich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Für Lohn- und Gehaltsabrechnung gelten insbesondere folgende Vergütungssätze:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung: 17,00 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat
- Bei einer größeren Anzahl an Arbeitnehmern kann eine individuelle Preisvereinbarung getroffen werden
- Sofortmeldung: 17,00 EUR je Meldung
- Verdienstbescheinigung: 30,00 EUR je Bescheinigung
- Einkommensbescheinigung: 30,00 EUR je Bescheinigung
- Beantragung einer Betriebsnummer: 30,00 EUR
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: 30,00 EUR
- Stammdatenerfassung eines neuen Arbeitnehmers: 17,00 EUR je Arbeitnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: 30,00 EUR je Bescheinigung
Folgende Leistungen sind bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet:
- Nachfordern fehlender Belege
- AAG Erstattungsantrag
- EEL Bescheinigung
- Arbeitsbescheinigung BEA
- Abrechnung mit Stundenerfassung
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Jahresmeldung der Berufsgenossenschaft
- Mandatsanlage SV Meldeportal
Alle übrige Tätigkeiten im Bereich der Lohnbuchhaltung werden nach Zeitaufwand mit 80,00 EUR je Stunde, abgerechnet je angefangene 15 Minuten, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Einmalige Einrichtungsgebühr
Für die erstmalige Einrichtung des Mandats wird eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
*alle Preise exkl. MwSt.
Gerne können wir auch einen monatlichen Festpreis vereinbaren – sprechen Sie mich einfach an.
Sonderleistungen sowohl bei der Finanzbuchführung als auch bei der Lohnbuchhaltung werden nach Zeitaufwand abgerechnet.